So geht Laden! – Teil 2

Seit Mitte Dezember habe ich die Möglichkeit an meinem Garagenstellplatz Drehstrom zu zapfen. Auf die erforderlichen Schritte und die Kosten für die Installation der Lademöglichkeit möchte ich in diesem Beitrag eingehen.

Schritt 1: Absprache mit dem Elektriker

Fangen wir einmal ganz vorne an. Plant man die Installation einer Lademöglichkeit, sollte man sich auch Gedanken machen, wie viel Ladeleistung man benötigt. Mein persönlicher Tipp, um möglichst zukunftssicher zu sein: Immer die maximale Ladeleistung nehmen, die mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist. Wenn ein neues Kabel gezogen werden muss, ist es schließlich egal, ob dieses für 16 A oder 32 A geeignet ist – der Aufwand ist fast der gleiche.

Als nächstes sollte man einen oder zwei Elektriker kommen lassen, welche die baulichen Gegebenheiten am Objekt prüfen. Welche Kabel liegen an? Sind diese ausreichend abgesichert? Müssen neue Kabel gezogen werden? Reicht der Hausanschluss aus? Kann ich die Lademöglichkeit direkt an meinen Zähler anschließen?

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Potent: Unser Hausanschluss ist mit zwei Mal 63A abgesichert. Macht in Summe fast 87 kW. Da fallen die 11 kW für die Ladedose nicht stark ins Gewicht, weshalb am Hausanschluss nichts geändert werden musste.

Dies sind alles Fragen, die der Elektriker beantworten kann. Auf dieser Basis kann man sich dann auch direkt ein Angebot erstellen lassen und man hat die notwendigen Infos zu den baulichen Maßnahmen, welche man auch für Schritt 2 benötigt.

Schritt 2: Genehmigung der Vermieter bzw. Eigentümer einholen

Als Bewohner einer Mietwohnung mit Mietgarage ist derzeit (noch) die Genehmigung des Vermieters erforderlich. In unserem Fall gehören Haus und Garage einer einzelnen Familie, weshalb es relativ unproblematisch war, die Genehmigung zu erhalten.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man in einem Haus bzw. einer Wohnung mit mehreren Besitzern wohnt. Stand heute müssen alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zustimmen, wenn eine bauliche Änderung – wozu die Installation einer Steckdose gehört – in oder an dem Haus durchgeführt werden soll. Diese Genehmigung ist natürlich genauso erforderlich, wenn man selber Teil der Eigentümergemeinschaft ist.

An dieser Gesetzgebung soll sich zwar demnächst etwas ändern, sodass es sowohl für Mieter als auch für Wohnungsbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft einfacher wird eine Lademöglichkeit für ihr Elektroauto zu installieren, dennoch ist fraglich, wie konsequent hier die Gesetzgebung angepasst wird.

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Bürokratisch: Selbst für die Installation einer popeligen Schukosteckdose müssen alle Eigentümer zustimmen. Das ging bei uns zum Glück einfacher: Unsere Vermieter genehmigten das Vorhaben. Auf dem Foto ist die rote 16A-Drehstromsteckdose dargestellt.

Ziel soll es einen fernen Tages sein, dass die Kenntnisnahme seitens der Vermieter bzw. Eigentümer ausreicht und nur bei triftigem Grund die Installation untersagt werden kann.

Da ich nicht erwarte, dass unsere konservative Regierung ernsthaft etwas an der aktuellen Gesetzeslage ändern wird, muss in der nächsten Legislaturperiode wohl davon ausgegangen werden, dass dieser Schritt weiterhin der schwierigste bleiben wird.

Gewinner ist natürlich, wer in einem Eigenheim lebt und sich mit niemandem weiter abstimmen muss. Diejenigen können dieses Schritt überspringen.

Schritt 3: Die Lademöglichkeit installieren lassen

Nachdem ich ein Angebot für die Installation einer Drehstromsteckdose vorliegen hatte und mir die Genehmigung für die Installation erteilt worden war, konnte es also losgehen.

Wichtig hierbei: Der durchführende Elektriker hat gleich noch die Meldung des Anschlusses bei den Stadtwerken vorgenommen. Ab einer Leistung von 4,6 kW (20 A, 230V) muss eine Ladepunkt bei den Stadtwerken gemeldet werden, damit diese ggf. den Ortstrafo oder den Hausanschluss ans Niederspannungsnetz ausbauen können. Ab einer Leistung von 12 kW muss der Ladepunkt sogar genehmigt werden. Schließlich müssen die baulichen Bedingungen genau geprüft werden, damit im Haus nicht das Licht ausgeht, wenn der E-Auto-Fahrer abends sein Fahrzeug anstöpselt.

Einbauzähler
Ein separater, geeichter Zähler wurde für die Lademöglichkeit in der Garage installiert. Dieser ist notwendig, da der Ladestrom vom Allgemeinstrom abgezapft wird.

Die Preise für die Installation der Lademöglichkeit sind natürlich sehr unterschiedlich und müssen für jeden individuell ermittelt werden.

Hier einmal die Arbeiten, die bei mir durchgeführt werden mussten:

  • Mein großes Glück: Es lag bereits ein fünfadriges Kabel mit ausreichend Querschnitt für 16A und 400 V Drehstrom in der Garage an. Die Kosten hierfür konnten also entfallen. Eine neue Leitung zu verlegen, wäre wahrscheinlich sehr teuer geworden, da die Garage zum Zählerkasten keine Verbindung aufweist, die man hätte nutzen können.
  • Ein Anschluss an unseren Wohnungszähler war nicht möglich, da die vorhandene Leitung in einen anderen Zählerkasten mündete und an den Allgemeinstrom angeschlossen war. Somit wurde ein separater, digitaler Zähler erforderlich, der mit knapp 310 Euro zu buche schlug.
  • Die rote 16A-Drehstromsteckdose war mit knapp 25 Euro relativ günstig.
  • Da es sich um eine normale Drehstromsteckdose handelte, die installiert wurde, musste diese zusätzlich über einen FI-Schalter abgesichert werden. Schließlich könnte ich hier auch andere Geräte, bspw. eine Kreissäge, anschließen, die selber nicht über einen FI-Schalter verfügen. Der FI-Schalter vom Typ A kostet fast 151 Euro.
  • Für weiteres Kleinmaterial, die Zählermeldung bei den Stadtwerken, Fahrtkosten, etc. wurden weitere 58 Euro fällig.
  • Einen ordentlichen Anteil am Gesamtbetrag haben natürlich auch die Arbeitskosten, welche mit ca. 237 Euro in Rechnung gestellt wurden. Hier kann es natürlich regionale Unterschiede geben.

In Summe dauert die Installation keine vier Stunden und kostete mich unterm Strich ca. 780 Euro. Dabei kann die Arbeitszeit immerhin steuerlich geltend gemacht werden als haushaltsnahe Dienstleistung.

Tipp: Zukünftig ist damit zu rechnen, dass es eventuell eine lokale Förderung bei der Installation eines privaten Ladepunktes gibt. Dazu kann man sich z.B. bei den Stadtwerken oder den Elektrikern kundig machen.

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Überlebenswichtig: Der FI-Schalter trennt die Stromversorgung, wenn ein Fehlerstrom detektiert wird.

Vergleich: Was ist günstiger? Mobiles Ladegerät oder Wallbox?

Ich habe mich aufgrund der Flexibilität für das mobile Ladegerät NRGkick entschieden. War dies aber kostenseitig die günstigste Lösung? Rechnen wir einmal nach:

Kosten für das mobile Ladegerät und benötigte Infrastruktur:

  • 22kW-Ladegerät NRGkick inkl. Adapterset und mit 5-Meter-Kabellänge und FI-Schalter Typ B: 1.148 Euro im Angebot bei The Mobility House
  • rote 16A-Drehstromsteckdose: 25 Euro
  • FI-Schalter Typ A: 151 Euro
  • Summe: 1.324 Euro

Die anderen Installationskosten wären auch bei einer Wallbox angefallen.

Kommen wir zu den Kosten einer Wallbox mit 11 kW bzw. 22 kW:

Die Variante mit der 11kW-Wallbox von ABL wäre also ca. 500 Euro günstiger gewesen. Bei der 22kW-Wallbox von KEBA muss zum höheren Preis auch noch zusätzlich der FI-Schalter Typ A installiert werden, was die Gesamtkosten auf 1.150 Euro erhöht. Immer noch ca. 200 Euro günstiger als meine mobile Lösung.

NRGkick
Nicht die günstigste, aber die flexibelste Lösung stellen mobile Ladegeräte wie der NRGkick dar.

Fazit

Das mobile Ladegerät ist also deutlich teurer als die Wallbox-Lösungen. Allerdings kann ich dieses überall verwenden und immer an die baulichen Gegebenheiten anpassen, was bei den (günstigen) Wallboxen nicht ohne weiteres möglich ist. Außerdem hat der NRGkick ein paar Features wie bspw. die Strommessung per Bluetooth, die bei den Wallboxen extra kostet.

Nun muss jeder selber entscheiden, welche Lösung für ihn die geeignetere ist. Insgesamt hat mich mein Ladepunkt inklusive dem mobilen Ladegerät also 1.928 Euro gekostet.

Um die 2.000 Euro sollte auch jeder einplanen, der sich einen eigenen Ladepunkt installieren möchte. Mit dieser Hausnummer sollte man in den meisten Fällen nicht arg daneben liegen, wobei dennoch die Gegebenheiten und somit die Kosten bei jedem anders ausfallen können.

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